Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
VwVfG NRW§ 79 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
Stand: 01.01.2025
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten die Verwaltungsgerichtsordnung und die zu ihrer Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist; im übrigen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 79 VwVfG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 10.12.1998 – III ZR 2/98Zitiert von 7
- VG Köln, 25.01.2022 – 6 K 1100/17Zitiert von 4
- OLG Düsseldorf, 25.11.2003 – I-20 U 63/03
- VG Gelsenkirchen, 14.11.2002 – 2 K 5611/98Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.